eVB Informationen für das Kurzkennzeichen
das Überführungskennzeichen, die rote Nummer, das Probefahrtkennzeichen bzw. das Kurzzeitkennzeichen
Sie müssen bei der Kfz-Zulassungsstelle eine eVB (eVB-Nummmer) vorlegen. Das eVB-Verfahren (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) gilt seit 2009. Die eVB erhalten Sie binnen 2 Minuten in unserem Onlineshop und können diese jederzeit kostenlos in unserem eVB-Freischaltportal aktivieren bzw. freischalten.
Die bisherige "Versicherungsdoppelkarte" wurde durch die eVB ersetzt.
Dies bedeutet, dass die Versicherungsnehmerdaten (Name, Vorname und Anschrift)
an den GdV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) gemeldet werden
und dient als Nachweis der abgeschlossenen Kurzkennzeichen Versicherung.
Der GdV teilt dann eine eVB-Nummer zu und schaltet diese dann bundesweit bei
allen Zulassungsstellen in Deutschland für die Kurzkennzeichen
Versicherung frei.
Versicherung mit eVB für das Kurzkennzeichen in 2 Minuten
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